Zinsberechnung

 

Bei der Berechnung von Guthabenzinsen auf das Tagesgeldkonto muss man zwischen zwei Fällen unterscheiden. Zum einen kann man den so genannten Nominalzins, zum anderen den so genannten Effektivzins berechnen. Der Effektivzins wird häufig auch als "Rendite" bezeichnet, da er den so gennannten Zinseszinseffekt (auf bereits erhaltene und wieder angelegte Zinsen wird erneut ein Zins gezahlt) berücksichtigt. Der Nominalzinssatz wird als der am Ende eines Anlagejahres für das eingesetzte Kapital erzielte prozentuale Ertrag exklusive Zinseszinseffekt bezeichnet. Als zeitliche Bezugsgröße wird bei der Zinsberechnung in der Regel von dem bereits erwähnten "Anlagejahr" ausgegangen, auf welches mit der Abkürzung „p.a.“ (per annum = pro Jahr) referenziert wird.

Für die die Umrechnung eines gegebenen Nominalzinssatzes auf den entsprechenden Effektivzinssatz (bzw. umgekehrt) gelten die folgenden Formeln:

E = \left(1 + \left(\frac{N}{Z}\right)\right)^Z - 1
N = \left(\sqrt[Z]{1 + E} - 1\right) \cdot Z

Dabei ist: E = Effektivzinssatz; N = Nominalzinssatz; Z = Zinszahlungen

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