Das Depotkonto dient zur Verwahrung von Wertpapieren, weshalb dieses Konto formell auch als Wertpapierdepotkonto bezeichnet wird. An- und Verkäufe werden auf dem Depot geführt und verbucht. Investmentfonds sind dabei jedoch nicht eingeschlossen, diese werden üblicherweise auf einem Anlagekonto geführt. Die Gebühren für das Depotkonto können dabei von Bank zu Bank sehr unterschiedlich sein. Insbesondere Direktbanken haben häufig günstige Angebote für Anleger. Das Depot für die Wertpapiere funktioniert im Grunde ähnlich wie ein Girokonto, es unterliegt in einigen Punkten auch den gleichen gesetzlichen Vorschriften. Es kann zum Beispiel auch genauso wie ein Girokonto als Einzeldepot oder als Gemeinschaftsdepot geführt werden. Die Banken und Finanzinstitute, die diese Wertpapierkonten anbieten, führen diese meist in Girosammelverwahrung, wobei grundsätzlich auch eine Streifbandverwahrung der Wertpapiere oder ein geschlossenes Depot möglich ist. Die Art der Wertpapierverwahrung lässt sich in der Regel aus dem Depotauszug erkennen. Girosammelverwahrung heißt dabei, dass die Wertpapiere lediglich als virtuelles Guthaben auf dem Depot existieren. Die materiellen Aktien – auch Wertpapierurkunden genannt - werden vielfach nicht mehr bewegt, was auch „stückeloser“ Effektenverkehr genannt wird. Für das Führen der Depots verlangen die Banken und Finanzinstitute in der Regel Gebühren. Das gilt sowohl für Transaktionen – also An- und Verkäufe von Wertpapieren – als auch für die Verwahrung und die Verwaltung der Aktien. Ein Depotkonto ohne eine Art Grundgebühr, bei denen also nur Kosten bei Transaktionen anfallen, bieten heute vor allem eine ganze Reihe Direktbanken an. Das Depot lässt sich dabei meist bequem online – also per Internet – verwalten. Zudem haben diese Anbieter auch vielfach günstige Kosten für Wertpapiertransaktionen.
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