Abgeltungssteuer auf Tagesgeld


Die zum 01.01.2009 eingeführte Abgeltungssteuer betrifft auch alle Tagesgeldkonten. Anleger, die hohe Kapitalerträge erzielen und auch sonst hohe Einkünfte haben, profitieren in der Regel von der neuen Abgeltungssteuer. Ab 01.01.2009 behalten deutsche Banken automatisch 25% der Zinserträge (zzgl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% und ggf. Kirchensteuer) ein. Die Zinserträge müssen - da sie nicht der Steuerprogression unterliegen - somit gar nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden - einzige Ausnahme ist, dass aufgrund niedriger sonstiger Einnahmen der Grenzsteuersatz unter 25% liegen würde und man somit die Abgeltungssteuer im Rahmen der Steuererklärung reduzieren könnte. Erhält man z.B. 5% Zinsen auf das Tagesgeld, werden für einen Anleger, der nicht kirchensteuerpflichtig ist, insgesamt 26,375% (25% Abgeltungssteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag) fällig - somit bleibt eine Netto-Verzinsung von ca. 3,79%.

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